La plusvalenza nella vendita di immobili
Beim Verkauf einer Immobilie zu einem Preis, der höher ist als der Kaufpreis, wird ein Kapitalgewinn realisiert, der steuerpflichtig ist: Mal sehen, welche Konditionen.
Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Immobilien wird realisiert, wenn eine Immobilie zu einem bestimmten Preis gekauft und dann in den fünf Jahren nach dem Kauf zu einem höheren Preis verkauft wird. In diesen Fällen ist der Veräußerungsgewinn beim Verkauf von Immobilien steuerpflichtig, da angenommen wird, dass der Verkauf den Verkäufer bereichern sollte. Sehen wir uns genau an, wann der Kapitalgewinn beim Verkauf von Immobilien steuerpflichtig ist.
Wenn Sie den Kapitalgewinn beim Verkauf von Immobilien besteuern
Der Kapitalgewinn beim Verkauf von Immobilien muss in diesen Fällen besteuert werden [1]:
wenn die verkaufte Immobilie weniger als fünf Jahre gekauft wurde;
wenn das Gebäude den Verkäufer nach einer Nachfolge nicht erreicht hat;
wenn die Immobilie in der Zeit zwischen dem Kauf und dem Verkauf, die den Kapitalgewinn realisiert hat, nicht als Wohnsitz des Verkäufers oder seines Familienmitglieds genutzt wurde.
In diesen Fällen unterliegt der Veräußerungsgewinn beim Verkauf von Immobilien stets der Besteuerung.
Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig, auch wenn die verkaufte Ware aufgrund einer Schenkung den Verkäufer erreicht hat.
Der Veräußerungsgewinn ist auch dann steuerpflichtig, wenn eine Immobilie verkauft wird, die in den letzten fünf Jahren vom Verkäufer gebaut wurde, wenn der Verkaufspreis höher ist als die Baukosten.
Der steuerpflichtige Kapitalgewinn wird nämlich dadurch bestimmt, dass zwischen dem Kaufpreis und den Baukosten einerseits und dem Verkaufspreis andererseits [2] unterschieden wird.
Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns können die für außerordentliche Unterhalts- und Umstrukturierungskosten gezahlten Beträge sowie die Anschaffungskosten, wie notarielle Beurkundung und Eintragung der Urkunde, vom Verkaufspreis abgezogen werden.
Die Besteuerung des Kapitalgewinns beim Verkauf von Immobilien kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
nach der ersten Methode fließt der Kapitalgewinn aus dem Verkauf von Immobilien in das jährliche Gesamteinkommen des Verkäufers und wird daher für Einkommensteuerzwecke bei der Einkommenserklärung unter Anwendung der gewöhnlichen Steuersätze besteuert;
nach der anderen Methode kann der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft einer Ersatzsteuer von 20% unterliegen, die direkt zum Zeitpunkt des Kaufvertrages angewendet wird: in diesem Fall wird der Notar die Ersatzsteuer einziehen und dann an den Staat abführen.
Condividi l'articolo