Verkaufen Sie das erste Haus und kaufen Sie ein anderes? Hier sind die Einrichtungen, die Sie haben können
Bedingungen, um die Steuergutschrift verwenden zu können.
Für den Steuerzahler, der seine Immobilie als erstes Haus verkaufen wollte, um ein anderes zu kaufen, das die gleichen Einrichtungen genießt, ist es interessant zu wissen, dass es eine Steuergutschrift ist, die dem niedrigeren Wert der gezahlten Steuer (MwSt. Oder Registrierungssteuer) entspricht zwei erleichterte Einkäufe. Diese Steuergutschrift entspricht im Wesentlichen der Höhe der im ersten Kauf gezahlten Zulassungssteuer oder Umsatzsteuer, sofern diese den Betrag der Mehrwertsteuer oder der beim zweiten Einkauf zu entrichtenden Zulassungssteuer nicht übersteigt .
Sobald der Betrag als Darlehen festgelegt wurde, können wir nun angeben, welche Bedingungen verwendet werden sollen. In der Tat kann derjenige, der in der oben genannten Situation des Verkaufs und des Rückkaufs einer Immobilie war, die als erstes Haus genutzt werden soll, diese Steuergutschrift unter folgenden Bedingungen in Anspruch nehmen:
1. Der Kauf des Immobilienobjekts und dann der Verkauf muss von den ersten Heimeinrichtungen profitiert haben;
2. der Rückkauf eines Wohngebäudes muss innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf des vorherigen Gebäudes erfolgen;
3. Der Steuerzahler, der die Immobilie zurückkauft, muss alle Voraussetzungen erfüllen, um von den ersten Heimvorteilen profitieren zu können.
Und wie kann diese Steuergutschrift verwendet werden? Im Wesentlichen kann wie folgt vorgegangen werden, wie in verschiedenen Rundschreiben der Finanzbehörde selbst dargelegt:
1. Wenn die Kaufurkunde der Immobilie die Steuer nicht abwertet, kann die Steuergutschrift als eine Reduzierung der fälligen Zulassungssteuer verwendet werden und die Bereitschaft, sie zu nutzen, wird bereits geklärt
in der gleichen Tat; stattdessen hat der Finanzamtsträger bestätigt, dass andernfalls bei einer mehrwertsteuerpflichtigen Urkunde die Verwendung des abzugsfähigen Guthabens derselben nicht möglich ist;
2. Verringerung der Registrierungs-, Hypotheken- und Katastersteuern auf die Erbschaften und Abgaben, die sich aus nach dem Kreditabgabedatum vorgelegten Urkunden und Beschwerden ergeben;
3. Als Ausgleich für andere Steuern, die durch die Verwendung des Formulars F24 fällig werden;
4. Eine Senkung der Einkommensteuer, die aus der ersten Erklärung nach dem Neukauf fällig wird.
Um diesen Kredit jedoch nach den in den letzten beiden Punkten genannten Methoden nutzen zu können, muss dies im CR-Abschnitt, Abschnitt II des Einkommensmodells, insbesondere in Zeile CR7, der ausschließlich diesem Kredit gewidmet ist, gemeldet werden. Andernfalls muss, wenn sie gemäß den in den Nummern 1 und 2 genannten Methoden verwendet werden, nichts in der Steuererklärung angegeben werden.
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