Immobiliennachrichten

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Der Verkauf der Wohnung: Wer bezahlt die Schulden der Eigentumswohnung?

Es gibt jedoch einige Sonderfälle, die einige Zweifel darüber aufkommen lassen, wer die Eigentumswohnungen bezahlen muss. Antragsteller ist die Hypothese, wer das Haus verkauft und bei der Eigentumswohnung Schulden hinterlässt. In diesem Fall ist der neue Käufer mit der alten Eigentumswohnung für die Schulden verantwortlich, die er im Jahr des Kaufs und im Vorjahr hinterlassen hat. In der Realität ist dies nicht der Fall: Der zu betrachtende Begriff ist nicht die Tat, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Tat (oder eine gleichwertige Bestätigung des Notars) an den Verwalter der Wohnanlage geschickt wird, um das Kondominiumregister zu aktualisieren. Dieser Moment wirkt als Verkehrsteiler:


die Schulden, die nach diesem Datum entstanden sind, gehen zu Lasten des neuen Eigentümers.

diejenigen, die im selben Jahr und im Vorjahr entstanden sind, fallen sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer an: Dies ist eine Gesamtschuld. Der Administrator kann die einstweilige Verfügung der neuen Wohnanlage vorlegen, bleibt jedoch bei der alten Eigentumswohnung;

Die Schulden, die früher gestiegen sind, müssen von der vorherigen Wohnanlage getragen werden.

Wir haben den Fall gewöhnlicher Eigentumswohnungen analysiert; aber was passiert stattdessen für außergewöhnliche? Es kommt vor, dass das Gebäude eine Umstrukturierung braucht, die manchmal wichtig und teuer ist, die Fassade. Diese Ausgaben werden zuerst von der Versammlung abgesprochen, dann wird ein Beschaffungsverfahren durchgeführt und der Administrator ist befugt, den Vertrag mit der ausführenden Firma zu unterzeichnen. erst am ende des abschlusses stimmten die Gesamtkostenabrechnung und die zuteilung der einzelnen aktien nach den millesimaltabellen zu. Es kann vorkommen, dass während dieser Vorgänge ein Verkauf stattfindet. In diesem Fall können außerordentliche Aufwendungen, die von der Hauptversammlung vor dem Verkauf genehmigt wurden, nur vom Verkäufer und nicht vom Käufer angefordert werden. In diesem Fall ist es jedoch wichtig zu prüfen, welche Art von Überlegungen vor dem Verkauf durchgeführt wurden und ob sie nicht nur die Kategorie der Bauarbeiten und damit beispielsweise die Umstrukturierung der Fassade und der Gehwege, sondern auch die Kosten derselben und des Angehörigen der Entscheidung festgelegt haben Aufteilung zwischen Eigentumswohnungen. Wenn vor dem Verkauf tatsächlich nur die Renovierung der Fassade beschlossen wurde und weder die noch auszuführenden Arbeiten noch die Gesamtkosten oder die Verteilung entschieden wurden, liegt die Zahlungsverpflichtung beim neuen Eigentümer, auch wenn er nicht daran teilgenommen hat vor der Beratung, mit der beschlossen wurde, die Arbeit auszuführen. Der Grund ist, dass die Eigentumswohnung, die sich an der Ausgabenentscheidung beteiligen konnte, die Kosten für die Eigentumswohnung bezahlen muss.

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Davide Rigatti

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