Steuerabzüge und Eigentümerwechsel: was passiert
Was passiert mit Steuerabzügen bei Gebäudesanierungen (50%), bei Energieeinsparungen (65%) und bei mobilen Boni, wenn sich der Besitz einer Immobilie ändert? Sind sie verloren, bleiben Sie beim alten Besitzer oder gehen Sie zum neuen über?
Wir versuchen alle Zweifel zu klären.
Wenn die Immobilie vor Ablauf der Frist zur Inanspruchnahme des Zuschusses verkauft oder übertragen wird, wird der Anspruch auf die verbleibenden Anteile der Steuervergünstigung auf den Erwerber der Immobilieneinheit übertragen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
Dies bedeutet, dass der Abzug bei Fehlen bestimmter Anhaltspunkte in der Kaufurkunde direkt an den Käufer der Immobilie geht.
Nehmen wir ein Beispiel. Der ursprüngliche Eigentümer führt einige Arbeiten am Gebäude aus und profitiert von dem Steuerabzug für Gebäudesanierungen.
Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Leistung in jährlichen Raten für die Dauer von 10 Jahren aufgeteilt wird.
Wenn nach vier Jahren, die von dem Steuerabzug profitieren (und damit den ersten 4 Anteilen) der Eigentümer der Immobilie hypothetisch den Verkauf beschließt und in der Kaufurkunde keine Anhaltspunkte für die laufenden Abzüge vorliegen, wird der Steuervorteil automatisch auf den Abzug übergehen Käufer.
Letztere können dann von der fünften Rate bis zur zehnten Rate profitieren. Die Anzahl und der Einzelbetrag sowie der Gesamtbetrag der Raten bleiben unverändert. Nur der Begünstigte ändert sich, bis die Urkunde der alte Eigentümer ist, während die Urkunde später der Käufer / neue Eigentümer ist.
Der Eigentümer und der Käufer können jedoch etwas anderes vereinbaren und ihre Entscheidung in der Handlung angeben. Die Parteien können daher frei entscheiden, ob die verbleibenden Abzugsanteile an den alten Eigentümer gehen oder zu dem neuen wechseln.
Wenn sie sich entscheiden, es dem alten Eigentümer zu überlassen, wird es sehr wichtig, es im Gesetz zu klären. In diesem Fall wird der alte Eigentümer alle Anteile des Steuerabzugs ausgeben: die, von denen er bereits profitiert hat, und die übrigen.
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